Unser Reitunterricht beginnt am Boden. Die Bodenarbeit ist ein Teil der Ausbildung. Der Reitlehrer hat jederzeit auch die Möglichkeit, geeignete Übungen sowie theoretische Inhalte, die zum korrekten Umgang, der Korrektur oder zur Vermittlung von nötigem Wissen auch ohne Pferd/ Pony zu vermitteln.
Gebuchte Reitstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher storniert werden. Reitstunden, die nicht 24 Stunden vor dem Unterricht storniert werden, werden voll berechnet. Reiter mit einem Stammplatz - haben die Möglichkeit einmal im Jahr eine Reitstunde nachzuholen, welche innerhalb der 24 Stunden Frist abgesagt wurde.
Die Reitstunden finden auch bei Regen und Schnee statt, außer sie werden vom Reitlehrer abgesagt.
Wir übernehmen keine Haftung außer für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für Sie und Ihre Kinder.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen.
Pferde sind Lebewesen, deren Verhalten nicht immer vorhersehbar ist. Rund um das Pferd und im Stall ist immer Vorsicht geboten.
Zu unseren Reitstunden gehört es auch, dass Kinder Aufgaben rund ums Pferd erledigen müssen. Die Aufgaben werden je nach Können und Ausbildungsstand des Kindes zugeteilt Manche dieser Aufgaben werden im Stall erledigt, wo keine direkter Sichtkontakt zu einer Aufsichtsperson ist. Der Stallbesitzer, der Stallbetreiber, der Verein und die Reitlehrer übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen auf dem Hofgelände.
Reithelme und Sicherheitswesten/Rückenprotektoren sind Pflicht. Sicherheitwesten/Rückenprotektoren müssen beim Reiten bis 13 Jahre immer getragen werden. Beim Springen gilt die Sicherheitswesten/Rückenprotektoren Pflicht bis 18 Jahren.
Kinder des Pony 1x1 müssen noch keine Reitkleidung tragen, aber einen Reithelm.
Die Reiter dürfen beim Reiten Regenkleidung, wie auch eine Regenhose tragen.
Fundsachen werden 1 Monat lang aufbewahrt.
Während des Reitunterrichtes oder anderer Kurse können Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden. Mit Vertragsschluss gestattet der Erziehungsberechtigte, dass diese Aufnahmen zu Werbe- und Schulungsmaßnahmen genutzt werden dürfen.
Die Reitlehrer sowie das Personal vom Reitclub Rheinhof Hohenems sind jederzeit ermächtigt, Anweisungen über diese Regelungen hinaus zu erteilen.